Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine ab Januar 2026

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen erhöht Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine ab Januar 2026
Ab Januar 2026 steigen die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine (WBS) in Sachsen. Die Änderungen sollen den Zugang zu Sozialwohnungen erleichtern – insbesondere für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Behörden haben die Schwellenwerte auf Basis der Prognosen zur Mindestlohnentwicklung bis 2027 angepasst.
Künftig liegt die jährliche Bruttoeinkommensgrenze für Single-Haushalte bei 20.520 Euro (bisher: 16.800 Euro). Bei Zwei-Personen-Haushalten steigt die Obergrenze von 25.200 auf 30.780 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro, zusätzlich gibt es 855 Euro pro Kind.
Die neuen Regelungen treten im Januar 2026 in Kraft und ermöglichen so mehr Menschen den Bezug von Sozialwohnungen. Mieter werden aufgefordert, sich über die aktuellen Details auf der Website der Sächsischen Staatsregierung oder bei der örtlichen Wohnungsbehörde zu informieren. Die Anpassungen folgen einem klaren Plan, die Wohnungsförderung an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

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