Neue Rentenregeln in Deutschland: Früher Ruhestand jetzt teurer

Ruhestand mit 63: Wer kann in den frühen Ruhestand? - Neue Rentenregeln in Deutschland: Früher Ruhestand jetzt teurer
In Deutschland haben Änderungen bei den Rentenregeln die Bedingungen für den vorzeitigen Ruhestand verändert. Wer 35 Beitragsjahre nachweisen kann, darf zwar mit 63 in Rente gehen – muss aber mit Abzügen rechnen. Das Wichtigste im Überblick. Bisher konnten Deutsche ab 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Nun gilt: Je nach Geburtsjahr muss man bis 65 oder sogar länger warten. Wer 1961 geboren wurde, kann erst mit 64 Jahren und sechs Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen. Ein Ruhestandsbeginn mit 63 Jahren und 35 Beitragsjahren führt dagegen zu einer Kürzung von 14,4 Prozent. Wer zwei Jahre früher – also mit 63 – in den Ruhestand geht und 35 Beitragsjahre vorweisen kann, muss mit einem Abschlag von 7,2 Prozent rechnen. Die Deutsche Rentenversicherung sendet ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine Renteninformation zu, um die Anspruchsvoraussetzungen für den vorzeitigen Ruhestand zu prüfen. Zusammengefasst: Wer in Deutschland 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann zwar mit 63 in Rente gehen, muss aber mit spürbaren Abschlägen rechnen. Jahrgang 1961 darf erst später abschlagsfrei in den Ruhestand. Regelmäßige Updates der Rentenversicherung helfen, den Anspruch auf vorzeitige Altersrente im Blick zu behalten.

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