Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungsphase
Ein Berliner Gericht hat einer Mutter 2.500 Euro Schadensersatz zugesprochen, nachdem sie aufgrund fehlender Kita-Plätze an einer klinischen Depression erkrankt war. In dem Urteil ging es zudem um die Verantwortung der Stadt für entgangenes Einkommen, wenn Betreuungsplätze verspätet zugeteilt werden oder eine Eingewöhnungsphase erforderlich ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin fällte im September 2024 sein Urteil und stellte fest, dass die Stadt ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Bereitstellung von Kinderbetreuung nicht nachgekommen sei. Die Mutter erhielt eine Entschädigung für ihr Leidensgeld in Zusammenhang mit der Depression sowie eine Erstattung für entgangene Verdienste während der Zeit, in der kein Platz verfügbar war.
Das Gericht präzisierte, dass der Anspruch auf Ersatz für entgangenes Einkommen nur für den Zeitraum zwischen dem gesetzlich festgelegten Anspruch auf einen Betreuungsplatz und dem Zeitpunkt des offiziellen Angebots gilt. Sobald ein Platz bereitgestellt wird, erlischt das Recht der Eltern auf weitere finanzielle Unterstützung – selbst wenn das Kind zusätzliche Zeit zur Eingewöhnung benötigt.
Laut Urteil fällt die Eingewöhnungsphase nicht unter das Sozialrecht. Das bedeutet, dass Eltern ihren eigenen Verdienstausfall in dieser Phase selbst tragen müssen, da die Behörden nicht verpflichtet sind, Anpassungen nach der Zusage eines Platzes zu finanzieren.
Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Städte mit Kita-Platzmangel und damit verbundenen finanziellen Forderungen umgehen. Eltern wissen nun, dass sie bei Verzögerungen bei der Platzvergabe Entschädigung verlangen können, die Kosten während der Eingewöhnungsphase jedoch selbst tragen müssen. Das Urteil unterstreicht zudem die emotionale und finanzielle Belastung, die durch Lücken in der Kinderbetreuung entsteht.

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