Grundgesetz für Paketboten wird dauerhaft verankert – mehr Schutz für Zusteller

Gesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Grundgesetz für Paketboten wird dauerhaft verankert – mehr Schutz für Zusteller
Deutschlands Grundgesetz für Paketboten, das erstmals 2019 eingeführt wurde, ist nun dauerhaft in Kraft gesetzt worden. Die Entscheidung folgt auf Jahre der vorübergehenden Anwendung und ist Teil der Bestrebungen, die Arbeitnehmerrechte im boomenden Paketzustellsektor zu stärken. Ursprünglich sollte das Gesetz Ende 2025 auslaufen, doch nach seiner Aufnahme in das Rentengesetz 2025 bleibt es nun auf unbestimmte Zeit gültig.
Das Gesetz entstand als Reaktion auf das rasante Wachstum des Onlinehandels und die zunehmende Abhängigkeit von Subunternehmern bei Lieferdiensten. Sein Hauptziel war die Bekämpfung von Sozialbetrug, indem es Hauptauftraggeber verpflichtet, für die Sozialabgaben ihrer Subunternehmer verantwortlich zu sein. Vor dieser Regelung arbeiteten viele Kurierfahrer unter unklaren Beschäftigungsverhältnissen und wurden oft als Scheinselbstständige eingestuft.
Mit der nun dauerhaften Verankerung des Grundgesetzes erhalten Paketzusteller besseren Schutz vor unfairen Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Subunternehmer die Sozialversicherungspflichten erfüllen, was das Risiko von Betrug verringert. Dieser Schritt folgt auf jahrelang steigende Nachfrage im Logistiksektor und markiert einen wichtigen Meilenstein bei der Regulierung der wachsenden deutschen Lieferbranche.

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