Gericht entscheidet: HU- und FU-Mitarbeiter erhalten 150 Euro Hauptstadtzuschlag monatlich

Gericht: Kapitalabschreibung auch für Mitarbeiter von HU und FU - Gericht entscheidet: HU- und FU-Mitarbeiter erhalten 150 Euro Hauptstadtzuschlag monatlich
Gericht: Hauptstadtzuschlag auch für Beschäftigte von HU und FU
Gericht: Hauptstadtzuschlag auch für Beschäftigte von HU und FU
Gericht: Hauptstadtzuschlag auch für Beschäftigte von HU und FU
- Dezember 2025, 16:14 Uhr
Beschäftigte zweier der größten Berliner Hochschulen erhalten künftig eine zusätzliche monatliche Zahlung von 150 Euro. Der sogenannte Hauptstadtzuschlag wurde nun auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und der Freien Universität Berlin (FU) nach einem aktuellen Gerichtsurteil bewilligt. Die Entscheidung bedeutet eine bedeutende Veränderung für tausende wissenschaftliche und administrative Angestellte in der Hauptstadt.
Das Urteil betrifft explizit die HU und die FU, während fünf weitere Berliner Einrichtungen noch auf ein Urteil in einem separaten Rechtsstreit warten. Dazu zählen die Technische Universität Berlin, die Charité – Universitätsmedizin Berlin, die Berliner Hochschule für Technik (BHT) sowie zwei weitere Hochschulen. Obwohl die Entscheidung für diese Institutionen noch aussteht, hat das erste Urteil bereits Reaktionen von Arbeitnehmervertretern ausgelöst.
Mit dem Beschluss ist die monatliche Zulage von 150 Euro für die Beschäftigten der HU und FU nun gesichert. Doch der separate Prozess für die verbleibenden fünf Einrichtungen läuft weiter – ihre Mitarbeiter bleiben vorerst in Ungewissheit. Das aktuelle Urteil setzt zwar ein Präzedenz, doch seine volle Tragweite hängt von weiteren rechtlichen und politischen Entwicklungen ab.

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