Bundesregierung wehrt sich mit neuem Gesetz gegen Einschüchterungsklagen
Theo MayerKabinett beschließt besseren Schutz gegen Einschühchterungsprozesse - Bundesregierung wehrt sich mit neuem Gesetz gegen Einschüchterungsklagen
Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
10. Dezember 2025, 15:27 Uhr
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, um die Zivilgesellschaft besser vor rechtlicher Einschüchterung zu schützen. Im Fokus stehen dabei sogenannte strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen), mit denen Kritiker durch kostspielige und unbegründete Gerichtsverfahren zum Schweigen gebracht werden sollen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) brachte den Gesetzentwurf ein, um eine EU-Richtlinie umzusetzen und die freie öffentliche Debatte zu sichern.
Das Gesetz stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Gerichte bei der Bearbeitung von SLAPP-Fällen. Klagen sollen beschleunigt geprüft werden, um missbräuchliche Verfahren frühzeitig abweisen zu können. Richter können zudem besondere Gebühren gegen Kläger verhängen, die derartige Klagen eingereicht haben.
Die neuen Regelungen setzen die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in deutsches Recht um. Gerichte erhalten damit klarere Instrumente, um missbräuchliche Klagen schneller abweisen zu können. Ziel der Änderungen ist es, rechtliche Schikane einzudämmen und den öffentlichen Diskurs offen zu halten.






