Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Touristenabgaben in ganz Bayern

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Eine Straßenszene mit Autos auf der Straße, einem Fahrradweg, einer Straßenlaterne mit einem Banner und einem Schild, Gebäuden und Wolkenkratzern sowie Fahrbahnmarkierungen, mit einem unscharfen Hintergrund.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof stoppt Touristenabgaben in ganz Bayern

Bayerns höchstes Gericht hat ein landesweites Verbot von Touristenabgaben bestätigt und damit eine Klage der Städte München, Augsburg und Regensburg abgewiesen. Mit dem Urteil endet der Streit darüber, ob Kommunen Besuchern Gebühren für die Finanzierung öffentlicher Leistungen auferlegen dürfen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies die Klage nach Prüfung der Argumente der drei Städte zurück. Diese hatten geltend gemacht, das Verbot verletze ihre finanzielle Eigenständigkeit, indem es eine mögliche Einnahmequelle blockiere.

Die Entscheidung bedeutet, dass bayerische Städte künftig keine Touristensteuern erheben dürfen – es sei denn, das Landesrecht wird geändert. Die Kommunen müssen sich nun auf bestehende Finanzquellen für Infrastruktur und Dienstleistungen stützen. Die Hotelleriebranche begrüßte das Urteil als positiven Impuls für den Tourismus.