Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben für Kommunen

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Eine Hotellobby mit Sofas, Stühlen, Tischen und Blumenarrangements im Vordergrund, Fenstern mit Vorhängen und Lampen auf beiden Seiten, einem gerahmten Bild und einer Lampe im Hintergrund sowie einem Spiegel mit Deckenleuchten oben.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Bayerischer Verfassungsgerichtshof blockiert Tourismusabgaben für Kommunen

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das landesweite Verbot von Tourismusabgaben bestätigt. Mit dem Urteil wies das Gericht eine Klage der Stadt München sowie zweier weiterer Kommunen ab. Die kommunalen Spitzenvertreter hatten argumentiert, die Regelung schneide sie von einer wichtigen Einnahmequelle ab.

München, Bamberg und Günzburg hatten den Fall vor Gericht gebracht und geltend gemacht, das Verbot beschränke ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig. Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte die Entscheidung scharf: Sie verhindere, dass Städte zusätzliche Mittel generieren könnten, ohne die lokalen Steuerzahler zu belasten. Auch andere bayerische Großstädte wie Nürnberg und Regensburg hatten sich für das Recht eingesetzt, solche Gebühren erheben zu dürfen.

Mit der abschließenden Ablehnung der Klage bleibt es bayerischen Kommunen weiterhin verwehrt, Tourismusabgaben einzuführen. Das Urteil zementiert damit den Status quo bei den Übernachtungskosten in der Region. Hotels und Gastronomiebetriebe begrüßten das Ergebnis als Sieg für den Tourismusstandort.