Mehr Insolvenzen in der Landwirtschaft: Warum große Agrarbetriebe besonders betroffen sind

Mehr Insolvenzen in der Landwirtschaft: Warum große Agrarbetriebe besonders betroffen sind
Im Jahr 2024 ist die Zahl der Insolvenzen in der deutschen Landwirtschaft leicht auf 97 Fälle gestiegen – nach 82 im Vorjahr. Dieser Anstieg folgt auf die Umstrukturierung und den Verkauf der Agrargenossenschaft Schlalach in Brandenburg im Rahmen eines Insolvenzverfahrens im Jahr 2021.
Von Insolvenzen ist in der Regel eher die Größe der Agrarbetriebe betroffen als kleine Familienhöfe. Besonders häufig sind Viehzüchter und Verarbeiter tierischer Produkte betroffen, während Ackerbauern oder Hersteller pflanzlicher Erzeugnisse seltener in die Insolvenz rutschen. Können Landwirte oder Betriebe weniger als 90 Prozent ihrer Schulden begleichen, müssen sie innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Der Insolvenzverwalter kann Geschäfte anfechten, die der Schuldner bereits in der Größenkrise oder Überschuldung getätigt hat, und Vermögenswerte bis zu vier Jahre nach Eröffnung des Verfahrens zurückfordern. Zudem prüfen Staatsanwälte, ob Schuldner durch das Hinauszögern der Insolvenz Straftaten begangen haben. Bestimmte Vermögenswerte wie notwendige Arbeitsgeräte, Nutztiere und Waren sind für Landwirte von der Insolvenzmasse ausgenommen. In manchen Fällen übernehmen Investoren große insolvente Betriebe und restrukturieren sie.
Der leichte Anstieg der Insolvenzen in der Landwirtschaft unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen des Sektors. Zwar sind Pleiten bei kleinen Familienbetrieben selten, doch große Agrarunternehmen bleiben anfällig. Das Insolvenzverfahren – mit den Befugnissen des Verwalters und möglichen strafrechtlichen Ermittlungen – soll die Interessen der Gläubiger wahren und für Fairness in der Branche sorgen.

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