Kopftuch-Verbot für Richterin: Hessisches Gericht bestätigt Neutralitätspflicht

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Eine Person in einem weißen Kleid und einem Schleier auf dem Kopf, mit einem Wasserzeichen auf dem Bild.

Kopftuch im Prozess: Ablehnung der Richterernennung möglich - Kopftuch-Verbot für Richterin: Hessisches Gericht bestätigt Neutralitätspflicht

Eine muslimische Juristin in Hessen hat ihren Rechtsstreit um das Tragen eines Kopftuchs während ihrer Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin verloren. Die Frau, deren Name nicht bekannt gegeben wurde, hatte sich um eine Stelle in der Justiz beworben, weigerte sich jedoch, ihr Kopftuch während Gerichtsverhandlungen abzulegen. Ihr Einspruch gegen die Entscheidung des Landes wurde vom Verwaltungsgericht Darmstadt abgewiesen.

Der Fall, der unter dem Aktenzeichen 1 K 2792/24.DA geführt wurde, drehte sich um die Bewerbung der Klägerin für eine Position als Richterin oder Staatsanwältin. Das hessische Justizministerium lehnte ihre Kandidatur mit der Begründung ab, dass Beamte in solchen Funktionen in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral bleiben müssten. Das Ministerium argumentierte, das Tragen eines Kopftuchs während Verhandlungen könnte dieses Neutralitätsprinzip untergraben.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Klägerin in Hessen weder als Richterin noch als Staatsanwältin tätig sein darf, sofern sie nicht bereit ist, ihr Kopftuch während gerichtlicher Verhandlungen abzulegen. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie religiöse Ausdrucksformen mit dem Gebot staatlicher Neutralität in juristischen Berufen in Einklang gebracht werden. Nach der Ablehnung ihrer Beschwerde durch das Gericht scheinen ihre rechtlichen Möglichkeiten nun erschöpft.