Keine Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte im Menden-Fall - Keine Konsequenzen für Beamten im umstrittenen Fall Menden
Ein leitender Kriminalhauptkommissar, der in den 'Fall Menden' verwickelt war, muss keine disziplinarischen Konsequenzen befürchten. Diese Entscheidung folgt einer internen Überprüfung möglicher Pflichtverstöße während der 'Ermittlungen'. Die Behörden bestätigten, dass der Beamte, der zugleich Vorsitzender des örtlichen Schützenvereins ist, einen 'Ermittlungsbericht' erstellt und offiziell eine 'Beschwerde' protokolliert hatte. Diese Doppelfunktion warf Fragen nach seiner 'Unparteilichkeit' auf. Der Innenminister räumte später ein 'offensichtliches Interessenkonflikt' ein, betonte jedoch, es gebe keine Hinweise auf berufliches 'Fehlverhalten'.
Unterdessen laufen die 'Ermittlungen' gegen den jungen SPD-Politiker und einen Bekannten weiter. Die Behörden werten weiterhin die gesammelten 'Beweise' aus. Die Disziplinarbehörde kam nach Prüfung des Verhaltens des Beamten zu dem Schluss, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien. Es wurden keine förmlichen Verfahren eingeleitet, da die Überprüfung keine Verstöße gegen Dienstvorschriften ergab. Laut offiziellen Angaben beeinträchtigte die Tätigkeit des Beamten im Schützenverein nicht die 'Integrität' des ' Falls'.
Mit dieser Entscheidung ist die interne Überprüfung des Verhaltens des Ermittlers abgeschlossen. Die 'Ermittlungen' im 'Fall Menden' dauern jedoch an, während die Beweislage bewertet wird. Gegen den beteiligten Beamten werden keine weiteren disziplinarischen Schritte eingeleitet.






