Gericht lehnt Unbewohnbarkeitserklärung für Göttinger Problemwohnung ab

Gericht lehnt Mieterantrag in Göttinger Hochhaus ab - Gericht lehnt Unbewohnbarkeitserklärung für Göttinger Problemwohnung ab
Mieterin in Göttinger Hochhaus scheitert mit Klage auf Unbewohnbarkeitserklärung
Eine Mieterin in einem Hochhauskomplex in Göttingen ist mit ihrem Antrag gescheitert, ihre Wohnung für unbewohnbar erklären zu lassen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage der vierfachen Mutter ab, die mit ihren Kindern in einer Zweizimmerwohnung im fünften Stock des Gebäudes an der Groner Landstraße 9 lebt – ein Komplex, der seit Langem für seine desolaten Wohnverhältnisse kritisiert wird.
Trotz bekannter Mängel wie defekter Heizung, baulicher Schäden und Schädlingsbefalls lehnte das Gericht den Antrag ab. Zwar räumte es die Probleme ein, urteilte jedoch, dass die grundlegendsten Bedürfnisse der Mieter erfüllt würden. Eine Prüfung, ob die Wohnung überhaupt bewohnbar sei, nahm das Gericht nicht vor.
Der Komplex mit über 400 Wohneinheiten wird von der insolventen Gänseliesel Wohn GmbH verwaltet, wobei Dominik Fricke als Hausverwalter fungiert. Zuvor gehörte das Objekt der Winteks GmbH. Die Verwaltung begründet die ausbleibenden Reparaturen wiederholt mit ausstehenden Mietzahlungen – eine Darstellung, die sowohl von der Stadt als auch von Anwälten der Mieter bestritten wird. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Wohnung zumindest in den kommenden Wochen die Mindestanforderungen erfüllen werde.
Die Mieterin, die mit ihren vier Kindern in der betroffenen Wohnung lebt, muss trotz der bekannten Missstände vorerst im Komplex bleiben. Der Richterspruch unterstreicht den anhaltenden Konflikt zwischen Mietern und Verwaltung um Wohnbedingungen und Sanierungsgelder in dem umstrittenen Gebäude.

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