Gericht entzieht Frau Opferentschädigung nach jahrelanger Gewaltbeziehung

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Gericht entzieht Frau Opferentschädigung nach jahrelanger Gewaltbeziehung
Eine Frau in Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, nachdem sie jahrelang mit ihrem gewalttätigen Ehemann zusammengelebt hatte. Ursprünglich war ihr nach einer Attacke im Jahr 2019 eine monatliche Rente von 150 Euro zugesprochen worden. Doch das Gericht entschied anders.
Die Frau war 2019 von ihrem Mann misshandelt worden und hatte sich im Jahr darauf scheiden lassen. Bereits 2014 hatte sie einen Schutzantrag gestellt, diesen später jedoch zurückgenommen. Trotz der Trennung urteilte das Gericht, dass ihre Entscheidung, über Jahre in der Beziehung zu bleiben, ihre Anspruchsberechtigung auf Entschädigung beeinträchtige.
Mit diesem Urteil erhält die Frau nun keine Entschädigung mehr für den Angriff von 2019. Ausschlaggebend war nicht das Ausmaß der Gewalt, sondern ihre Vorgeschichte in der Beziehung. Rechtsbeobachter weisen darauf hin, dass solche Fälle oft von strengen Auslegungen des Opferverhaltens im Rahmen der Entschädigungsgesetze abhängen.

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