Finanzamt NRW erklärt „Neujahrsfrieden“ – Vollstreckungen pausieren bis Jahresende

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Ein geschmückter Weihnachtsbaum mit Figuren darauf auf einem Tisch darunter.

"Weihnachtsfrieden" in der Finanzverwaltung - Finanzamt NRW erklärt „Neujahrsfrieden“ – Vollstreckungen pausieren bis Jahresende

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

"Neujahrsfrieden" im Finanzamt

  1. Dezember 2025

Das Finanzamt Nordrhein-Westfalens hat für die Feiertage eine vorübergehende Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen angekündigt. Vom 17. bis 31. Dezember wird die Behörde die meisten Prüfungen und Zwangsvollstreckungen einstellen. Finanzminister Marcus Optendrenk bestätigte den Schritt und bezeichnete ihn als "Neujahrsfrieden" für Steuerzahler:innen.

In der zweiwöchigen Pause werden keine neuen Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Auch Steuerprüfungen ruhen in dieser Zeit – Berichte darüber werden erst im neuen Jahr erstellt. Ausgenommen sind jedoch dringende Fälle, etwa wenn sofortiges Handeln erforderlich ist, um Steuerausfälle durch ablaufende Fristen zu verhindern.

Der "Neujahrsfrieden" gilt bis zum 31. Dezember; ab Januar nehmen die Behörden ihre regulären Prüf- und Vollstreckungstätigkeiten wieder auf. Nur in kritischen Situationen, in denen Verzögerungen finanzielle Verluste zur Folge hätten, wird es Ausnahmen geben. Standardschreiben wie Steuerbescheide oder Mahnungen werden die Bürger:innen dennoch auch während der Pause erreichen.