EuGH verbietet „Virgin Gin“: Warum alkoholfreie Alternativen nicht so heißen dürfen

Europäischer Gerichtshof: Alkoholfreies Getränk darf nicht als Gin verkauft werden - EuGH verbietet „Virgin Gin“: Warum alkoholfreie Alternativen nicht so heißen dürfen
Ein alkoholfreies Wacholdergetränk, das in Deutschland unter dem Namen "Virgin Gin Alcohol-Free" vermarktet wurde, steht vor rechtlichen Herausforderungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied kürzlich, dass EU-Vorschriften die Bezeichnung solcher Getränke als "Gin" verbieten.
Die Entscheidung des EuGH geht auf eine Klage des Wettbewerbsvereins gegen unlauteren Wettbewerb gegen den Hersteller, PB Vi Goods, zurück. Der Fall war zunächst vor dem Landgericht Potsdam verhandelt worden, das eine Klärung durch den EuGH anstrebt.
Kern des Streits ist das EU-Recht, das vorschreibt, dass echter Gin mindestens 37,5 Volumenprozent Alkohol enthalten muss. Trotz seines Wacholderaromas erfüllt das betroffene Getränk diese Anforderung nicht – was den EuGH zu seinem Urteil gegen die "Gin"-Bezeichnung veranlasste.
Die Entscheidung des EuGH stoppt zwar nicht den Verkauf des Getränks, untersagt jedoch die Kennzeichnung als "Gin". Das Potsdamer Gericht wird nun über die Klage entscheiden, dabei aber an die Auslegung der EU-Regeln durch den EuGH gebunden sein. Verbraucher können das wacholderhaltige Getränk weiterhin genießen – es muss jedoch unter einem anderen Namen vermarktet werden.

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