Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft

Entscheidung: In der Regel ist ein Identitätsnachweis für die Einbürgerung in Deutschland erforderlich - Bundesgericht kippt Einbürgerung: Ohne Pass keine deutsche Staatsbürgerschaft
Überschrift: Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland
Teaser: Urteil: Identitätsnachweis meist Pflicht für Einbürgerung in Deutschland
Vorspann: Urteil: Identitätsnachweis in der Regel für Einbürgerung erforderlich
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 14:49 Uhr
Artikeltext: Ein syrischer Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, wurde die Staatsbürgerschaft verweigert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Pässe weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsüberprüfung darstellen – selbst für Geflüchtete. Damit wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das seinem Einbürgerungsantrag stattgegeben hatte.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein 30-jähriger anerkannter syrischer Flüchtling, der in Mettmann (Nordrhein-Westfalen) die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hatte. Die örtlichen Behörden lehnten seinen Antrag ab, weil er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beschaffen – ein Dokument, das sie für die Bestätigung seiner Identität für notwendig hielten.
Das Urteil unterstreicht die strengen Anforderungen an die Identitätsprüfung von Einbürgerungsbewerbern. Wer keinen Pass besitzt, muss künftig nachweisen, dass er sich ernsthaft um die Beschaffung bemüht hat – oder begründen, warum dies unmöglich ist. Der Fall wird nun zur erneuten Prüfung nach Düsseldorf zurückverwiesen, wo die neuen Maßstäbe angewendet werden sollen.

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