Bundesfinanzhof prüft umstrittene Grundsteuerreform – Tausende klagen gegen pauschale Bewertung

Verfassungswidrig? Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen - Bundesfinanzhof prüft umstrittene Grundsteuerreform – Tausende klagen gegen pauschale Bewertung
Vor dem Bundesfinanzhof in München laufen derzeit Verfahren gegen die neue Grundsteuerreform in Deutschland. Die Reform, die sowohl Eigentümer als auch Mieter betrifft, stößt bei verschiedenen Verbänden und über 2.000 Einzelklägern bundesweit auf Kritik. Hauptstreitpunkt ist die pauschale Bewertung von Eigentumswohnungen, die von vielen als zu hoch eingestuft wird.
Der Fall, der nun den Bundesfinanzhof erreicht hat, wurde von einem Einzelkläger eingereicht, der die Steuerfestsetzung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Eigentumsanteilen anfocht. Das Verfahren (Aktenzeichen II R 30/21) gelangte vom Finanzgericht Köln an den Bundesfinanzhof. Währenddessen haben fünf Bundesländer – Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen – beschlossen, an ihren eigenen Grundsteuermodellen festzuhalten, statt das Bundesmodell zu übernehmen. Die aktuell verhandelten Fälle stammen aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Neugestaltung des Grundsteuersystems wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Sowohl der Haus & Grund Deutschland als auch der Bund der Steuerzahler üben scharfe Kritik an der neuen Reform.
Die Urteile des Bundesfinanzhofs zu diesen Klagen könnten weitreichende Folgen für die Zukunft der Grundsteuerreform in Deutschland haben. Sollte die pauschale Bewertung von Eigentumswohnungen gekippt werden, könnte dies Anpassungen im Steuersystem nach sich ziehen – mit Auswirkungen auf Eigentümer und Mieter im gesamten Land.

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