AfD stellt sich in Brandenburg gegen Extremismus-Einstufung vor Gericht

AfD stellt sich in Brandenburg gegen Extremismus-Einstufung vor Gericht
Die Brandenburgische AfD steht vor einer juristischen Auseinandersetzung wegen ihrer Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Das Verwaltungsgericht Potsdam wird den Fall im Januar 2026 verhandeln. Die AfD hat Klage gegen die Behörde eingereicht und beanstandet ihre Nennung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 sowie in damit zusammenhängenden Pressemitteilungen. Die Partei wirft dem Amt vor, den Verfassungsschutz politisch zu instrumentalisieren. Das Landesamt hat die AfD in verschiedene Kategorien eingestuft, wobei der Brandenburgische Landesverband als besonders ausländerfeindlich und teilweise rassistisch eingestuft wurde. Die Partei vertrete ein ethnokulturelles Volksverständnis, das bestimmte Gruppen ausschließe und diskriminiere. Der Leiter des Brandenburgischen Landesamts für Verfassungsschutz, dessen Name nicht genannt wird, soll im anstehenden Gerichtsverfahren als Zeuge aussagen. Dies ist nicht der erste Rechtsstreit um die Einstufung der AfD. Ein zweites Verfahren läuft bereits, in dem es um den Beobachtungs- und Verdachtsstatus der Partei sowie um eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2020 geht. Die mündliche Verhandlung zur Klage der AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz ist für den 14. und 15. Januar 2026 am Verwaltungsgericht Potsdam angesetzt. Die Entscheidung des Gerichts wird über die künftige Einstufung und Beobachtung der AfD in Brandenburg entscheiden.

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