Jens Spahn will Sonderrecht für Politiker abschaffen – Paragraf 188 StGB in der Kritik
Jonas HofmannSpahn fordert Abschaffung des Beleidigungstatbestandes zum Schutz von Politikern - Jens Spahn will Sonderrecht für Politiker abschaffen – Paragraf 188 StGB in der Kritik
Die Debatte über Deutschlands Strafgesetze zur Beleidigung ist wieder aufgeflammt, nachdem ein Spitzenpolitiker eine Reform gefordert hat. Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, will den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) abschaffen. Diese Regelung macht es strafbar, Personen des öffentlichen politischen Lebens zu beleidigen, verleumden oder verleumderisch zu diffamieren.
Ursprünglich sollte Paragraf 188 lokale Politiker und Institutionen vor Hetze schützen. Mit der Zeit kritisierten Gegner, dass daraus ein Sonderrecht für Machtinhaber geworden sei. 2021 wurde das Gesetz erweitert, um Beleidigungen explizit einzuschließen – obwohl solche Taten bereits unter anderen Paragrafen strafbar waren.
Spahn argumentiert nun, dass die allgemeinen Beleidigungsdelikte – die Paragrafen 185, 186 und 187 – für alle gelten, auch für Politiker. Er hält die bestehenden Regelungen für ausreichend und Paragraf 188 daher für überflüssig. Unklar bleibt, welcher Politiker die Ausweitung des Gesetzes ursprünglich vorangetrieben hat und wann der Vorschlag eingebracht wurde. Die aktuelle Fassung behandelt Beleidigungen gegen öffentliche Persönlichkeiten anders als solche gegen Privatpersonen. Befürworter der Abschaffung sehen darin eine ungleiche Behandlung vor dem Gesetz.
Würde Paragraf 188 gestrichen, entfiele ein spezieller rechtlicher Schutz für Politiker. Als Konsequenz blieben nur die allgemeinen Beleidigungsgesetze, um verbale Angriffe zu ahnden. Spahns Vorstoß bringt das Thema nun zurück auf die politische Agenda.






