GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

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Ein Polizeibeamter hält ein T-Shirt in den Vordergrund, mit einem Jungen im Hintergrund, der ein Buch und einen Becher hält und in der Nähe eines Schreibtischs und Lampen steht.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GdP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt lässt sich festhalten, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren zu Straftaten und damit längeren Prozessen aber oft nicht ausreicht“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Artikel: Deutschland steht vor der Einführung eines neuen Gesetzes, das Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Die Maßnahme soll Betrug im Netz, die Verbreitung von Kindesmissbrauchs-Inhalten und Hasskriminalität bekämpfen. Justizministerin Stefanie Hubig hat den Entwurf nach jahrelangen politischen Diskussionen vorgelegt.

Der Vorschlag stößt bei Sicherheitsbehörden und Politikern auf Zustimmung. Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, nannte den Schritt „längst überfällig“. Er verwies darauf, dass frühere Vorhaben von FDP und Grünen aus ideologischen Gründen blockiert worden seien.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Entwurf, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Umfangs. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, warnte, dass eine Speicherfrist von drei Monaten oft nicht ausreiche. Komplexe Ermittlungen und langwierige Gerichtsverfahren erforderten häufig den Zugriff auf ältere Daten, so Roßkopf.

Hubigs Gesetzentwurf zielt darauf ab, schwere Straftaten im Internet zu bekämpfen – darunter Betrug, Kinderausbeutung und Hetze. Bei Verabschiedung müssen Telekommunikationsunternehmen künftig IP-Adressen für 90 Tage vorhalten.

Der Entwurf durchläuft nun das weitere Gesetzgebungsverfahren. Bei Annahme würde dies einen Kurswechsel in der deutschen Strategie zur Prävention von Digitalkriminalität bedeuten. Polizei und Staatsanwaltschaften erhielten zwar Zugang zu den gespeicherten IP-Daten, doch Kritiker halten die Frist nach wie vor für zu kurz, um umfassende Ermittlungen zu ermöglichen.