Wirtschaftsministerium will Bürokratie für Industrieanlagen radikal abbauen

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Eine Straße mit Fahrzeugen und Text auf einem Präsentationsschirm.

Wirtschaftsministerium will Bürokratie für Industrieanlagen radikal abbauen

Wirtschaftsministerium schlägt Vereinfachungen für Industrieanlagen vor

Das deutsche Wirtschaftsministerium hat Änderungen des Industrieanlagenrechts vorgeschlagen, um bürokratische Hürden für Unternehmen abzubauen. Der Entwurf sieht vor, Genehmigungsverfahren zu straffen, Fristen zu verlängern und digitale Optionen für die Einhaltung von Vorschriften einzuführen. Eine öffentliche Konsultation zu den Plänen läuft noch bis zum 20. Februar.

Nach den neuen Regeln würden Photovoltaikanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge keine vollständige Genehmigung nach dem Industrieanlagenrecht mehr benötigen. Stattdessen müssten die Installationen von zertifizierten Fachkräften durchgeführt und regelmäßig auf elektrische Sicherheit überprüft werden. Zudem wird die Gültigkeit ungenutzter Genehmigungen von fünf auf sieben Jahre verlängert, mit der Möglichkeit weiterer Verlängerungen.

Der Entwurf verlängert auch die Übergangsphase bei Betriebsübergängen von drei auf fünf Jahre. Belege für die Einhaltung von Vorschriften könnten auf Anfrage der Behörden zudem digital eingereicht werden. Darüber hinaus sollen landesrechtliche Baugenehmigungen und naturschutzrechtliche Zulassungen in das gewerberechtliche Verfahren integriert werden. Zwar hat das Wirtschaftsministerium diese Änderungen vorgelegt, doch existiert dafür kein konkreter Verfassungsentwurf. Verfassungsänderungen in Deutschland erfordern zwar eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, doch werden solche Anpassungen in der Regel über einfaches Gesetzesrecht und nicht durch Verfassungsreformen umgesetzt.

Die geplanten Änderungen sollen den bürokratischen Aufwand für Unternehmen verringern, die in erneuerbare Energien oder Ladeinfrastruktur investieren. Falls der Entwurf verabschiedet wird, könnten die verlängerte Genehmigungsdauer und die digitalen Einreichungsmöglichkeiten die Verwaltungsprozesse beschleunigen. Die Öffentlichkeit hat bis zum 20. Februar Zeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben.