Klingbeil will Krypto-Gewinne härter besteuern – 2 Milliarden Euro bis 2027 geplant
Clara HartmannKlingbeil will Krypto-Gewinne härter besteuern – 2 Milliarden Euro bis 2027 geplant
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant durch strengere Besteuerung von Kryptowährungen bis 2027 zusätzliche Einnahmen von 2 Milliarden Euro zu erzielen. Die geplante Reform sieht vor, die derzeitige steuerfreie Haltedauer für Krypto-Investoren abzuschaffen. Bevor Änderungen in Kraft treten, sind jedoch ein detaillierter Gesetzesentwurf sowie die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Nach geltendem Recht zahlen deutsche Anleger keine Steuern auf Gewinne aus Kryptowährungen, sofern sie die Vermögenswerte länger als zwölf Monate halten. Bei Verkäufen innerhalb eines Jahres werden die Erträge als Einkommen versteuert, wobei Gewinne unter 1.000 Euro steuerfrei bleiben. Die Regierung erwägt nun, diese Freigrenze zu streichen – was zur größten neuen Einnahmequelle werden könnte.
Eine mögliche Neuregelung würde Krypto-Gewinne wie andere Wertpapiere behandeln und mit einem pauschalen Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent besteuern. Hinzu kämen Abgaben wie der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Noch unklar ist, wie diese Änderungen auf bestehende Krypto-Bestände angewendet würden.
Der Reformdruck entsteht vor dem Hintergrund einer EU-Richtlinie, die Krypto-Anbieter verpflichtet, Transaktionsdaten, Vermögenswerte und Nutzerangaben zu melden. Dadurch wird es schwieriger, Gewinne vor den Finanzbehörden zu verbergen. Klingbeil plant zudem, durch schärfere Prüfungen und härtere Strafen für Steuerhinterzieher die Einnahmen zu erhöhen.
Konkrete Maßnahmen zur Sicherung der zusätzlichen 2 Milliarden Euro hat das Finanzministerium jedoch noch nicht vorgelegt. Bevor neue Regeln greifen, müssen Bundestag und Bundesrat den Vorschlag beraten.
Die geplanten Reformen könnten die Besteuerung von Krypto-Gewinnen in Deutschland grundlegend verändern. Falls sie verabschiedet werden, entfiele die zwölfmonatige Steuerbefreiung, und es würden strengere Meldepflichten eingeführt. Die endgültige Gesetzgebung wird zeigen, ob bestehende Anleger von rückwirkenden Änderungen oder neuen Compliance-Regeln betroffen sein werden.






