30 April 2026, 08:09

Brandenburgs Pflegeheime müssen Einzelzimmer anbieten – Gericht bestätigt Regelung

Alte Frau im Krankenhausbett mit einer Krankenschwester daneben, Bett mit weißer Bettdecke und Kissen bedeckt, Fenster mit Vorhängen im Hintergrund.

Brandenburgs Pflegeheime müssen Einzelzimmer anbieten – Gericht bestätigt Regelung

Pflegeheime in Brandenburg müssen ihren Bewohnern Einzelzimmer zur Verfügung stellen – das hat ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt. Die Entscheidung bestärkt eine langjährige Regelung, die gemeinsame Unterbringung nur in seltenen Ausnahmefällen zulässt. Ein Pflegeheimbetreiber aus Erkner hatte die Vorschrift angefochten, scheiterte jedoch mit seiner Beschwerde.

Die gesetzliche Verpflichtung zu Einzelzimmern geht auf eine Verordnung aus dem Jahr 2010 im Rahmen des Brandenburgischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zurück. Die Regelung soll sicherstellen, dass Bewohner – insbesondere vulnerable Personen – Privatsphäre und persönlichen Rückzugsraum haben. Gemeinsame Zimmer sind seitdem nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn ein Bewohner dies ausdrücklich wünscht oder um soziale Isolation zu vermeiden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde eines Pflegeheimbetreibers aus Erkner ab. Der Betreiber hatte beantragt, weiterhin Mehrbettzimmer nutzen zu dürfen, doch das Gericht lehnte dies ab. In seinem Urteil zum Aktenzeichen OVG 6 B 12/25 stellte es keine Verletzung der Grundrechte des Betreibers fest.

Die Entscheidung bestätigt, dass die Einzelzimmer-Pflicht weiterhin gilt. Der Betreiber kann jedoch noch eine weitere Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Das Urteil unterstreicht Brandenburgs Linie zur Einzelzimmer-Regelung in Pflegeheimen. Betreiber müssen sich daran halten, es sei denn, sie erfüllen strenge Ausnahmekriterien. Künftige Klagen müssten vor höheren Gerichten verhandelt werden.

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