Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Theo MayerBeamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Regierung
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung des Besoldungsreform-Entwurfs
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat eine umfassende Überarbeitung des Regierungsentwurfs zur Besoldungsreform gefordert. Zwar unterstützt die Organisation Teile des Vorhabens, warnt jedoch, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen.
Der DBB begrüßt zwar die Pläne, die Einstiegsgehälter für Bundesbeamte zu erhöhen und neuen Kräften den Einstieg in die zweite Besoldungsstufe zu ermöglichen. Doch lehnt er die vorgesehene Gehaltslücke von 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 entschieden ab. Nach Ansicht des Verbandes entspricht diese Differenz nicht den erforderlichen Abstufungen innerhalb der B-Skala und widerspricht zudem dem Leistungsprinzip.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine neue Methode zur Gehaltsberechnung vor. Statt wie bisher von einem Alleinverdiener auszugehen, wird künftig ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Der DBB kritisiert dies als ungerecht, da das Einkommen des Partners oder der Partnerin außerhalb des Einflussbereichs der Beamtin oder des Beamten liege. Die Änderung stelle einen unzulässigen Eingriff in die Besoldungsansprüche dar.
In seiner Stellungnahme beruft sich der DBB auf zwei vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Verfassungsgrundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Der Verband betont, dass der aktuelle Entwurf beide Prinzipien untergrabe. Er fordert eine vollständige Überprüfung der Einkommensabstände innerhalb der B-Besoldungsgruppen.
Die Forderungen des DBB verdeutlichen die Spannungen zwischen den Reformplänen der Regierung und den geltenden rechtlichen Maßstäben. Bleibt der Entwurf unverändert, könnte er wegen Verstößen gegen verfassungsrechtliche Besoldungsgrundsätze angefochten werden. Die Haltung des Verbandes könnte die Abgeordneten dazu drängen, zentrale Teile des Gesetzes neu zu bewerten.






