AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

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Eine Gruppe von Menschen demonstriert auf einer Straße und hält Plakate in den Händen, im Hintergrund sind Gebäude, Bäume, Laternenpfähle und der Himmel zu sehen.

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AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat der sächsischen Landesregierung mit rechtlichen Schritten gedroht. Anlass ist ein Gerichtsurteil, das die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ bestätigt hatte. Die AfD wirft der Behörde vor, ihre Äußerungen verzerrt dargestellt und die Entscheidung damit auf eine unfaire Grundlage gestellt zu haben.

Im Januar 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage der sächsischen AfD abgewiesen und die Einordnung durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt, das die Partei dem rechtsextremen Spektrum zuordnet. Das Innenministerium verteidigte das Vorgehen und verwies darauf, dass der AfD die einschlägigen Bewertungsgrundlagen bereits im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vorlagen.

Die AfD behauptet, ihre Aussagen seien „willkürlich verdreht“ worden. Als Beispiel führt die Partei den Begriff „internationale Finanzelite“ an, der ihrer Ansicht nach aus dem Zusammenhang gerissen worden sei. Der Landesvorsitzende Jörg Urban nannte die Einstufung „rechtlich nicht haltbar“ – doch sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen wiesen diese Argumentation zurück.

Die juristischen Vertreter der AfD, darunter der Anwalt Joachim M. Keiler, bestehen darauf, dass mehrdeutige Äußerungen zugunsten der Meinungsfreiheit auszulegen seien. Zudem kritisiert die Partei, dass die vollständige Einschätzung des Verfassungsschutzes bis heute nicht veröffentlicht wurde. Sollte die Einstufung nicht zurückgenommen und der gesamte Bericht nicht offengelegt werden, kündigte die AfD an, Klage einzureichen.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Weigerung der AfD, die Extremismus-Zuordnung zu akzeptieren. Bisher gaben die Gerichte der Landesregierung recht, doch die Partei pocht weiter auf Transparenz und eine Korrektur der Entscheidung. Falls die Forderungen der AfD nicht erfüllt werden, sind weitere juristische Schritte zu erwarten.