06 May 2026, 18:09

YouTuber Niko und Tino wegen Islam-Kritik in Hamburg angeklagt – droht ein Präzedenzfall?

Plakat, das eine Radiosendung mit dem Titel "Die Stimme der liberalen Muslime" ankündigt, zeigt Bilder von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber Niko und Tino wegen Islam-Kritik in Hamburg angeklagt – droht ein Präzedenzfall?

Zwei deutsche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, sehen sich seit Anfang dieses Jahres mit einem Strafverfahren konfrontiert, nachdem sie ein Video mit dem Titel „Der Islam ist nicht Frieden“ veröffentlicht hatten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft derzeit, ob ihre Äußerungen gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie religiöse Überzeugungen beleidigt haben könnten. Der Fall hat eine breitere Debatte über Meinungsfreiheit und mögliche rechtliche Doppelmoral in Deutschland ausgelöst.

Das im Jahr 2024 veröffentlichte Video kritisierte islamischen Antisemitismus in Deutschland und zeigte Aufnahmen von Demonstrationen, bei denen Personen zu Hass gegen Israel aufstachelten oder gewalttätige Anschläge feierten. Einer der YouTuber, Tino, behauptete in der Aufnahme, „der Islam und die Botschaft dahinter brächten nur Hass, Macht und Mord“, und bezeichnete sie als „tote Botschaft“ und einen „toten Gott“.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete die Ermittlungen nach Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuchs ein, der Beleidigungen religiöser oder weltanschaulicher Gruppen unter Strafe stellt, sofern sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Nun wird geprüft, ob die Äußerungen der YouTuber diese rechtliche Grenze überschritten haben.

Nikos Anwalt, Marco Wingert, plädiert für eine Einstellung des Verfahrens und argumentiert, das Video sei eine Äußerung christlichen Glaubens. Unterdessen kritisierte die Christliche Polizeivereinigung (CPV) die Ermittlungen und bestehe darauf, dass die Kommentare unter die Meinungsfreiheit fallen. Ihr Bundesvorsitzender, Holger Clas, fragte, ob eine ähnliche Kritik am Christentum mit derselben rechtlichen Konsequenz geahndet würde.

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Der Fall hat Bedenken hinsichtlich einer inkonsistenten Durchsetzung von Hassrede-Gesetzen geschürt – einige werfen den Behörden vor, ein „janusköpfiges“ Rechtssystem anzuwenden.

Die Ermittlungen dauern noch an; die Staatsanwaltschaft erwägt, ob der Inhalt des Videos gegen die deutschen Gesetze zur Beleidigung religiöser Gruppen verstößt. Das Ergebnis könnte präzedenzwirksam für die künftige Behandlung ähnlicher Fälle sein, in denen es um Kritik an Religionen geht. Die YouTuber und ihre Unterstützer beharren derweil darauf, dass ihre Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Quelle