Neues Standortschutzgesetz 2025: EU fördert energieintensive Unternehmen mit Millionenhilfen
Jonas HofmannNeues Standortschutzgesetz 2025: EU fördert energieintensive Unternehmen mit Millionenhilfen
Die Europäische Kommission hat neue Förderrichtlinien zur Unterstützung energieintensiver Unternehmen verabschiedet. Das Standortschutzgesetz 2025 führt ein vorübergehendes Programm ein, das indirekte CO₂-Kosten für berechtigte Firmen ausgleicht. Es gilt für die Jahre 2025 und 2026.
Das Programm erstattet indirekte CO₂-Ausgaben für Betriebe mit hohem Stromverbrauch. Voraussetzung für die Förderung ist ein jährlicher Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Standort. Die Zuschüsse decken bis zu 75 Prozent der tatsächlichen indirekten CO₂-Kosten ab.
Pro Kalenderjahr können Unternehmen maximal 75 Millionen Euro erhalten. Allerdings müssen sie mindestens 80 Prozent der Fördersumme in Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Zudem sind sie verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen.
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website der Förderbank aws. Ziel ist es auch, die steigenden Strompreise in den Jahren 2025 und 2026 teilweise abzufedern.
Das Standortschutzgesetz 2025 ist bereits in Kraft getreten und bietet finanzielle Entlastung für anspruchsberechtigte Unternehmen. Um die Förderung zu erhalten, müssen strenge Auflagen zu Energieverbrauch und Investitionen erfüllt werden. Das Programm soll die Kostendrucks mindern und gleichzeitig langfristige Nachhaltigkeitsbemühungen fördern.






