Neue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Theo MayerNeue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Vorschrift soll die digitale Beendigung von Verträgen vereinfachen.
Die zugrundeliegende Richtlinie ist in Deutschland bereits in nationales Recht umgesetzt worden. Das bedeutet: Alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, müssen die Funktion enthalten. Andere EU-Länder werden folgen, sobald sie die Regelung in ihre eigene Gesetzgebung übernehmen.
Der Button muss leicht auffindbar und bedienbar sein. Die Kündigung darf über ihn nicht schwieriger sein als der ursprüngliche Abschluss des Vertrags. Verbraucher, die digital kündigen, erhalten umgehend eine Bestätigung – etwa per E-Mail –, die sie für ihre Unterlagen speichern können.
Der neue Kündigungsbutton ändert nichts an den bestehenden Widerrufsrechten. Die übliche 14-tägige Widerrufsfrist bleibt unverändert. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Frist für den Widerruf auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Juni-Termin umsetzen. Der Button muss Barrierefreiheits- und Funktionsstandards erfüllen. Bei Nichteinhaltung drohen Verbrauchern längere Kündigungsfristen.






