Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels entlastet
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Eine Übergangsregelung soll zudem die Belastung für bestehende Verträge für eine begrenzte Zeit abmildern.
Nach der überarbeiteten Satzung müssen künftig die Gäste – und nicht mehr Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe – die Steuer entrichten. Dies stellt eine deutliche Abkehr von früheren Entwürfen dar, in denen die Unternehmen die Abgabe übernahmen.
Eine weitere wichtige Anpassung schützt Langzeitverträge, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden. Diese Vereinbarungen bleiben bis zum 31. März 2027 von den neuen Steuerregeln ausgenommen. Die Befreiung soll den Betrieben eine Anpassungsphase ermöglichen.
Der aktualisierte Entwurf wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach der Prüfung geht er zur endgültigen Abstimmung in den Stadtrat.
Falls die Satzung verabschiedet wird, tritt sie mit der direkten Steuerpflicht der Gäste in Kraft. Die Übergangsphase stellt sicher, dass Betriebe mit älteren Verträgen keine sofortigen finanziellen Nachteile tragen. Die Entscheidung des Stadtrats wird die weiteren Schritte bestimmen.






