Heinos Nachlass geht juristisch gegen AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen vor
Luisa HartmannHeinos Nachlass geht juristisch gegen AfD-Wahlwerbung mit seinem Namen vor
Der Nachlass des verstorbenen deutschen Sängers Heino prüft rechtliche Schritte wegen unautorisierter politischer Werbung. Der Vorfall ereignete sich, nachdem eine rechtsextreme Partei seinen Namen in einem Wahlkampfbeitrag ohne Erlaubnis verwendet hatte. Der AfD-Kreisverband Uckermark wurde inzwischen gerichtlich daran gehindert, solche Behauptungen zu wiederholen.
Vor den Kreistagswahlen im April hatte der AfD-Politiker Felix Teichner eine Nachricht in den sozialen Medien verbreitet. Darin hieß es: „Am Sonntag würde Heino für Felix stimmen.“ Der Beitrag wurde später gelöscht, nachdem Heinos Anwaltsteam eingeschritten war.
Heinos Manager wies umgehend jede Verbindung zur AfD oder rechtsextremer Politik zurück. Der Nachlass leitete daraufhin formelle Schritte ein, die zu einer Unterlassungserklärung des Uckermarker AfD-Verbands führten. Damit ist der Partei rechtlich untersagt, Heinos Namen künftig für Wahlkampfzwecke zu nutzen.
Der Nachlass prüft nun mögliche immaterielle Schäden für Heinos Markenimage. Weitere rechtliche Schritte in Österreich bleiben eine Option.
Der AfD-Kreisverband Uckermark muss sich an die Unterlassungsverfügung halten. Heinos Nachlass bewertet weiterhin die Auswirkungen des unautorisierten Beitrags. Über weitere Maßnahmen wird nach Abschluss der rechtlichen Prüfung entschieden.






