Uwe Bolls "Citizen Vigilante" in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Jonas HofmannUwe Bolls "Citizen Vigilante" in Deutschland verboten – Zensur oder Jugendschutz?
Der neue Film von Uwe Boll, „Citizen Vigilante“, wurde in Deutschland von einer Veröffentlichung ausgeschlossen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) verweigerte eine Altersfreigabe, was de facto ein Vertriebsverbot in Kinos, im Fernsehen und auf Streaming-Plattformen bedeutet. Boll bezeichnet die Entscheidung als politisch motiviert und eine Form der Zensur.
In dem Film spielt Armie Hammer einen Mann, der sich angesichts steigender Straßenkriminalität zum Selbstjustizler entwickelt. Boll behauptet, die Handlung basiere auf realen Kriminalfällen in Deutschland und thematisiere Sicherheitsbedenken in ganz Europa. Dabei werden Migranten als Täter schwerer Straftaten dargestellt, darunter Massenvergewaltigungen – was der Regisseur mit Kriminalstatistiken untermauert sehen will.
Boll argumentiert, die Gewaltdarstellungen in „Citizen Vigilante“ seien nicht extremer als in etablierten Actionfilmen wie „John Wick“ oder „The Equalizer“, die in Deutschland ohne Einschränkungen erschienen seien. Er vermutet hinter dem Verbot den Versuch, abweichende Meinungen zu unterdrücken, die die vorherrschende politische Erzählung zur Migration infrage stellen.
Ohne FSK-Freigabe darf der Film in Deutschland nicht legal verbreitet werden. Boll besteht darauf, dass die Ablehnung vorgeschoben sei und Jugendschutzbestimmungen nur als Vorwand dienten, um einen Film zu blockieren, der offizielle Positionen hinterfragt. Die Sperre bedeutet, dass „Citizen Vigilante“ weder in Kinos noch im Fernsehen oder auf großen Streaming-Diensten zu sehen sein wird.






