26 February 2026, 08:28

Tesla in Grünheide: Vorwürfe wegen gestoppter Lohnfortzahlung bei Krankheit

Ein Plakat mit der Aufschrift "Beende den Job: Gesundheit sollte ein Recht sein, nicht ein Privileg" und einer Karte mit der Aufschrift "Mache niedrigere Gesundheitskosten dauerhaft und schließe die Versorgungslücke für amerikanische Familien."

Kann mein Chef mein Gehalt einbehalten, wenn ich krank bin? - Tesla in Grünheide: Vorwürfe wegen gestoppter Lohnfortzahlung bei Krankheit

Teslas Unternehmen in Grünheide steht in der Kritik: Vorwürfe der gestoppten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin gibt es Vorwürfe, wonach das unternehmen Mitarbeitenden während Krankheitsphasen die Lohnfortzahlung vorenthalten haben soll. Die Anschuldigungen werfen grundsätzliche Fragen zu Arbeitgeberrechten und Arbeitnehmerschutz im Rahmen der deutschen Entgeltfortzahlungsregeln auf. Zwar haben Beschäftigte Anspruch auf volles Gehalt für bis zu sechs Wochen, doch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wie unternehmen mit Krankheitsfällen umgehen.

Nach deutschem Recht müssen Arbeitnehmende ihren Arbeitgeber über eine Erkrankung informieren und spätestens innerhalb von vier Kalendertagen ein ärztliches Attest vorlegen. Zudem wird von ihnen erwartet, sich so zu verhalten, dass die Genesung unterstützt wird – etwa durch den Verzicht auf Aktivitäten, die den Heilungsprozess verzögern könnten. Arbeitgeber dürfen zwar Kontakt zu erkrankten Mitarbeitenden aufnehmen, diese sind jedoch nicht verpflichtet, darauf zu reagieren.

unternehmen können Krankschreibungen anfechten, wenn sie Missbrauch vermuten – etwa bei häufigen Kurzzeiterkrankungen oder wiederkehrenden Ausfällen zu Beginn oder Ende der Arbeitswoche. Sie können bei der Krankenkasse des oder der Beschäftigten eine kontextbezogene Anfrage stellen, um eine chronische Erkrankung zu bestätigen, allerdings nicht nach der genauen Ursache oder Schwere fragen. In manchen Fällen können Arbeitgeber die Krankenkasse bitten, eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zu veranlassen, doch können Versicherungsträger dies ablehnen, wenn die Krankschreibung berechtigt erscheint.

Betriebliche Besuche im Rahmen von "Wohlfahrtskontrollen" müssen angekündigt werden, und Beschäftigte dürfen sie ablehnen. Unangekündigte Kontrollen oder Druck auf erkrankte Mitarbeitende sind verboten. Trotz dieser Schutzmechanismen sieht sich Teslas Standort in Grünheide nun mit dem Vorwurf konfrontiert, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingestellt zu haben – wie viele Beschäftigte betroffen sind, ist derzeit unklar.

Die Vorwürfe gegen das Tesla-Werk werfen die Frage auf, inwiefern das unternehmen die deutschen Regelungen zur Entgeltfortzahlung einhält. Zwar haben Arbeitnehmende gesetzlich Anspruch auf sechs Wochen volles Gehalt, doch können Auseinandersetzungen über die Berechtigung von Krankschreibungen und das Vorgehen der Arbeitgeber für Verunsicherung sorgen. Der Ausgang dieses Falls könnte prägend dafür sein, wie andere unternehmen künftig mit ähnlichen Situationen umgehen.

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