20 March 2026, 18:10

Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,47 Millionen Euro Lottogewinn – und scheitert kläglich

Schwarze und weiße Zeitungsanzeige, die ein Lotterielos mit zahlreichen Zahlen und Text zeigt, wahrscheinlich die Lotterieergebnisse darstellend.

Lotterie-Betrug: Tankwart verbirgt Kunden-Millionengewinn - Gewinn verloren - Tankstellenmitarbeiter stiehlt 1,47 Millionen Euro Lottogewinn – und scheitert kläglich

Ein Tankstellenmitarbeiter in Grasbrunn bei München stahl einem Kunden einen Lottogewinn von 1,477.777 Euro

Der Betrug flog auf, nachdem Beamte Unstimmigkeiten bei der Auszahlung des Gewinns bemerkt hatten. Der Angestellte versuchte später selbst, den Gewinn einzustreichen, wurde jedoch überführt und verurteilt.

Der Vorfall begann, als ein Kunde 2024 an der Tankstelle in Grasbrunn ein Gewinnlos der Spiel 77-Ziehung erwarb. Statt den Gewinn an den Kunden auszuzahlen, behielt der Mitarbeiter das Los ein. Tankstellenangestellte dürfen an ihren eigenen Verkaufsstellen keine Lose kaufen, da die Tickets mit ihren persönlichen Registriernummern verknüpft sind.

Monate später versuchte der Mitarbeiter, das Geld bei der Lotto-Zentrale in München abzuholen. Bei den Behörden regten sich jedoch Zweifel, da die Angaben zur Gewinnabholung nicht plausibel waren. Sie alarmierten die Polizei. Die Ermittlungen ergaben, dass die Überwachungsaufnahmen der Tankstelle gelöscht worden waren, sodass der ursprüngliche Gewinner nicht mehr identifiziert werden konnte.

Das Gericht sprach den Angestellten der Betrugs schuldig. Er erhielt eine 15-monatige Haftstrafe auf Bewährung. Der eigentliche Gewinner blieb jedoch unbekannt. Lotto Bayern bestätigte, dass der Gewinn nun faktisch verloren ist, da sich der anonyme Spieler nie gemeldet hat.

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Der Fall zeigt die Risiken anonymer Lottospiele auf, wenn Beweismaterial vernichtet wird. Der ursprüngliche Gewinner konnte nicht ermittelt werden und hat bis heute keinen Versuch unternommen, das Geld zurückzufordern. Der Tankstellenmitarbeiter wird seine Strafe hingegen nur antreten müssen, falls er erneut strafällig wird.

Quelle