Strengere Regeln: So dokumentieren Sie Bewirtungskosten jetzt korrekt
Clara HartmannStrengere Regeln: So dokumentieren Sie Bewirtungskosten jetzt korrekt
Neue Steuerregeln in Deutschland verschärfen die Dokumentation von Bewirtungskosten
Unternehmen in Deutschland müssen bei der Abrechnung von Geschäftsbewirtungen künftig strengere Nachweispflichten erfüllen. Von Rechnungsdetails bis hin zu digitalen Belegen – wer Abzüge geltend machen will, muss nun lückenlos Buch führen. Die Änderungen gelten für den gesamten Gastronomie- und Beherbergungssektor, ohne Ausnahmen für Kleinstbeträge.
Bei Rechnungen unter 250 Euro sind der vollständige Name und die Anschrift des Leistungsanbieters, das Ausstellungsdatum sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen Pflicht. Zudem müssen Menge, Art der Ware oder Dienstleistung, das Leistungsdatum und der Gesamtpreis angegeben werden. Selbst kleine Ausgaben erfordern nun eine vollständige Dokumentation.
Ab 250 Euro werden zusätzliche Angaben fällig: Steuernummer, eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer sowie der Name des steuerpflichtigen Gastgebers. Unabhängig vom Betrag muss der geschäftliche Anlass schriftlich festgehalten werden – inklusive Ort, Datum, Teilnehmer und Zweck der Veranstaltung.
Für elektronische Kassensysteme gelten verschärfte Vorgaben: Nur maschinell erstellte, fälschungssichere Belege, die über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert sind, werden für den Steuerabzug anerkannt. Fällt die TSE aus, bleibt der Abzug zwar möglich – der Defekt muss jedoch auf dem Beleg vermerkt werden.
Grundsätzlich bleiben 70 Prozent der betrieblichen Bewirtungskosten abziehbar. Doch ohne vollständige Unterlagen wird die Finanzamt keine Ausgaben anerkennen.
Die überarbeiteten Richtlinien lassen keine Lücken zu: Jede Rechnung – ob digital oder in Papierform – muss den neuen Standards entsprechen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert den Verlust von Steuervergünstigungen, selbst bei vorübergehenden technischen Problemen mit der TSE.






