SC Freiburg kassiert 30.000-Euro-Strafe und bedingtes UEFA-Stadionverbot
Jonas HofmannSC Freiburg kassiert 30.000-Euro-Strafe und bedingtes UEFA-Stadionverbot
SC Freiburg mit 30.000 Euro Strafe belegt – UEFA verhängt bedingtes Stadionverbot
Die UEFA hat den SC Freiburg mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt, nachdem Fans nach dem Halbfinalsieg in der Europa League das Spielfeld gestürmt waren. Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2026, unmittelbar nach dem 3:1-Erfolg der Mannschaft gegen Sporting Braga, der den Einzug ins Finale bedeutete.
Die Feierlichkeiten arteten in Chaos aus, als Anhänger den Rasen fluteten, um den Einzug des Vereins in die nächste Runde zu bejubeln. Der unkontrollierte Zutritt zum Spielfeld verstößt gegen die Disziplinarregeln der UEFA, insbesondere gegen Artikel 16(2a), der unbefugtes Betreten des Platzes durch Zuschauer untersagt.
Das Kontroll-, Ethik- und Disziplinargremium der UEFA reagierte mit einer Sanktion: Neben der Geldstrafe muss der SC Freiburg sein nächstes UEFA-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dieses Stadionverbot wurde jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Es tritt nur in Kraft, falls es innerhalb dieser Frist zu einem erneuten Platzsturm kommt.
Der Verein steht nun für zwei Jahre unter Beobachtung. Sollte es zu einem weiteren Vorfall dieser Art kommen, wird das ausgesetztes Stadionverbot wirksam. Die Strafe und die bedingte Maßnahme unterstreichen die Haltung der UEFA, für Ordnung bei Spielen zu sorgen.
