05 April 2026, 10:09

Sachsen-Anhalt modernisiert Architektengesetz für mehr Digitalisierung und Klimaschutz

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets mit beschrifteten Abschnitten, die Gebäude, Straßen und andere Merkmale zeigen.

Sachsen-Anhalt modernisiert Architektengesetz für mehr Digitalisierung und Klimaschutz

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die berufsrechtlichen Vorschriften für Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner an neue technische und gesellschaftliche Anforderungen anzupassen.

Wirtschaftsminister Michael Richter bezeichnete das Vorhaben als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Sektors. Der Entwurf sieht Reformen bei der Registrierung, der Ausbildung und den beruflichen Verantwortungsbereichen vor und erleichtert zudem die Anerkennung ausländischer Qualifikationen.

Künftig sollen Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen der Architektur und Stadtplanung die Möglichkeit erhalten, als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen zu werden. Damit dürfen sie die Berufsbezeichnungen Junior-Architekt bzw. Junior-Stadtplaner führen. Zudem werden die akademischen und weiterbildenden Lehrpläne um zentrale Themen wie Bauplanung, Baurecht, barrierefreies Gestalten und klimagerechte Anpassung von Gebäuden erweitert.

Der Gesetzentwurf schlägt außerdem Änderungen im Partnerschaftsrecht vor, die es Berufstätigen ermöglichen, in Gesellschaftsformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG zu arbeiten. Zudem können Anträge auf Eintragung in das Verzeichnis der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner künftig elektronisch gestellt werden, was die Verwaltungsabläufe vereinfacht.

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Ein zentraler Punkt der Reform ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen noch vor der Einreise nach Deutschland. Bisher regelten die EU-Dienstleistungsrichtlinie und das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die Anerkennung im Einzelfall durch die zuständigen Kammern. Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten zwar bereits standardisierte Verfahren eingeführt, doch der neue Entwurf zielt auf eine weitere Vereinheitlichung dieses Prozesses ab.

Darüber hinaus aktualisiert der Gesetzentwurf die Aufgabenbereiche von Architektinnen, Architekten und Stadtplanerinnen und Stadtplanern. Neue Schwerpunkte liegen auf der Förderung der Biodiversität, der Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der Integration erneuerbarer Energien in Bauprojekte.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden nun vom Landtag geprüft. Bei Annahme würden sie die elektronische Registrierung, erweiterte Ausbildungsanforderungen und klarere Wege für ausländische Fachkräfte einführen. Die Reformen sollen den Sektor an aktuelle Umwelt- und Digitalstandards anpassen.

Quelle