"Richi"-Meme: Familien-Drama um unerlaubte Vermarktung eines Schweizer Kultmoments
Jonas Hofmann"Richi"-Meme: Familien-Drama um unerlaubte Vermarktung eines Schweizer Kultmoments
Jahrelanger Streit um unerlaubte Nutzung eines viralen Schweizer Familienmoments eskaliert
Das sogenannte "Richi"-Meme, das einen Jungen zeigt, der von einem Bagger fällt, während sein Vater entsetzt reagiert, wurde ohne Zustimmung der Familie Schömbächler massiv kommerzialisiert. Nun zwingen rechtlicher und öffentlicher Druck zu Änderungen bei den prominentesten Verwendungen des Clips.
Das Meme tauchte erstmals 2010 in einer Folge der SRF-Sendung "Auf und davon" auf, als der junge Richi Schömbächler von einer Baumaschine stürzte. Im Laufe der Jahre inspirierte die Szene Merchandise-Artikel, einen Song und sogar eine Hymne zur Torjubelfeier – alles ohne Erlaubnis der Familie. 2022 veröffentlichte die Schweizer Band Stubete Gäng den Song "Richi", der auf dem Bagger-Clip und dem Ausruf von Hermann Schömbächler basiert. Der Titel entwickelte sich zu einer beliebten Torhymne in Schweizer Eishallen. Die Familie kritisierte später dessen Nutzung und betonte, weder der Song noch seine Vermarktung seien jemals abgesegnet worden.
Auch Merchandise-Produkte verbreiteten sich rasant: Socken, Aufbügelmotive, ein Kinderbuch und ein von Studierenden entwickeltes Kartenspiel kamen auf den Markt. Der Hersteller Swissmeme verkauft diese Artikel weiterhin und verweist auf laufende Gespräche mit dem Sender SRF. Die Familie hingegen besteht darauf, nie zugestimmt zu haben.
Im März 2023 verschärfte sich der Druck, als der Schweizer Eishockeyverband "Richi" als Torhymne strich. Die Band Stubete Gäng kündigte daraufhin an, den Song neu aufzunehmen – diesmal ohne die Stimme von Hermann Schömbächler. Der Schritt folgt auf Jahre der unerlaubten Kommerzialisierung, die die Familie als vollständige Missachtung ihrer Rechte wertet.
Die Einwände der Schömbächlers haben nun erste konkrete Folgen: Eishallen spielen den Song nicht mehr, und die Neuauflage wird ohne den ursprünglichen Tonausschnitt auskommen. Doch Merchandise-Artikel bleiben erhältlich – ein Teil des Konflikts ist damit noch ungelöst.
Der Fall zeigt, wie virale Inhalte jahrelang kommerziell ausgenutzt werden können – oft ohne Rücksicht auf die Rechte der ursprünglich Beteiligten.






