Ramelows gescheiterter Eilantrag: Gehaltsdeckel der Linkspartei bleibt Thema
Clara HartmannRamelows gescheiterter Eilantrag: Gehaltsdeckel der Linkspartei bleibt Thema
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Ministerpräsident Thüringens, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag zur Gehaltsobergrenze in der Linkspartei zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag als voraussichtlich von vornherein unzulässig ab. Mit dieser Entscheidung bleibt der vorgeschlagene Gehaltsdeckel nun weiter zur Debatte stehen.
Ramelow hatte beim Bundesschiedsgericht der Linken einen Eilantrag eingereicht. Damit wollte er erreichen, dass der Antrag nicht auf dem anstehenden Parteitag zur Abstimmung kommt. Seine Argumentation stützte sich auf die Behauptung, der Vorstoß des Parteivorstands sei verfassungswidrig und beeintächtige bereits jetzt interne Wahlen.
Das Gericht lehnte seinen Antrag jedoch ab. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass Ramelow kein schutzwürdiges rechtliches Interesse nachweisen könne. Ihre Begründung: Da der Gehaltsdeckel noch nicht formal vom Parteitag beschlossen worden sei, bestehe auch kein unmittelbarer rechtlicher Schaden.
Der Parteivorstand der Linken fordert, dass Mitglieder ihre Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns begrenzen. Ramelow hingegen sah in dem Vorhaben einen unzulässigen Eingriff, der die innerparteiliche Demokratie verfälschen könnte. Trotz seiner Einwände bedeutet die Entscheidung des Schiedsgerichts, dass der Antrag wie geplant weiterverfolgt wird.
Mit dem Urteil des Schiedsgerichts ist ein zentrales Hindernis für die geplante Gehaltsobergrenze der Linkspartei ausgeräumt. Ramelows rechtliche Intervention wurde zurückgewiesen – die endgültige Entscheidung liegt nun beim Parteitag. Dort wird sich zeigen, ob Abgeordnete künftig strengeren Gehaltsregelungen unterworfen werden.






