Obdachloser wegen grausamen Mordes an Seniorin zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Jonas HofmannObdachloser wegen grausamen Mordes an Seniorin zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Ein Gericht hat einen obdachlosen Mann wegen des brutalen Mordes an einer älteren Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die zufällig ausgewählte Opferin war in ihrer eigenen Wohnung angegriffen worden, nachdem sie ihre Balkontür unverschlossen gelassen hatte. DNA-Spuren von früheren kleineren Straftaten führten die Polizei auf die Spur des Angeklagten.
Die Tat ereignete sich, als die Frau allein zu Hause war. Der in Geldnot geratene Angeklagte drang durch die offene Balkontür ein und überfiel sie. Er würgte das Opfer, schlug mit einem Gehstock und einem Stein auf sie ein, verübte eine sexuelle Nötigung und stopfte ihr schließlich ihre Unterwäsche in den Mund, was zu ihrem Tod führte.
Nach der Tat nutzte der Mann die Bankkarte der Frau für kleinere Einkäufe. Die Ermittler konnten später seine DNA, die bereits in der Datei erfasst war, mit Spuren am Tatort abgleichen. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte an Schizophrenie leidet.
Das Gericht sprach ihn des Mordes in Verbindung mit Raub und Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig. Die Richter nannten Habgier, Heimtücke und die Absicht, weitere Straftaten zu begehen, als erschwerende Umstände.
Der Angeklagte erhielt eine zwölfjährige Haftstrafe für den gewaltsamen Angriff. Das Urteil stützt sich auf DNA-Beweise und Finanztransaktionen, die mit der Tat in Verbindung stehen. Das Opfer, eine zufällige Zielperson, hatte zuvor keinerlei Bezug zu ihrem Mörder.






