Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Clara HartmannNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Streit über die Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Beteiligung der Stadt gegen die politische Neutralitätspflicht verstößt – insbesondere im Verhältnis zur rechtspopulistischen AfD. Zwar darf Nürnberg vorerst im Bündnis bleiben, doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet.
Der Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis klagte. Die Partei argumentierte, die Kritik des Netzwerks an der AfD verletze die Neutralitätspflicht Nürnbergs. Dem Bündnis gegen Rechtsextremismus gehören 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an; Nürnberg zahlt seit 2024 jährlich 30.000 Euro an Beiträgen.
2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht und erklärte die Mitgliedschaft für unzulässig. Nürnberg legte Berufung ein, was zur aktuellen Entscheidung in Leipzig führte. Das Bundesgericht wies die Auffassung zurück, dass die Haltung des Bündnisses gegen die AfD automatisch die Neutralitätspflicht verletze. Allerdings verwies es den Fall zur weiteren Prüfung zurück nach Bayern.
Das Bayerische Verwaltungsgericht muss nun zwei zentrale Fragen klären: Ob das Hauptziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen, und ob Nürnberg maßgeblichen Einfluss auf dessen Aktivitäten hat. Die Überprüfung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem das Bündnis kürzlich eine Kampagne gegen die AfD vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März gestartet hat.
Vorläufig darf Nürnberg im Bündnis bleiben, doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Bayerische Verwaltungsgericht wird den Fall erneut prüfen, um zu entscheiden, ob die Stadtmitgliedschaft die Grenzen der politischen Neutralität überschreitet. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie sich Kommunen künftig in antiextremistischen Netzwerken engagieren dürfen.






