Neues Tariftreuegesetz löst massive Wirtschaftskritik aus – droht der Ausschluss vieler Firmen?
Theo MayerNeues Tariftreuegesetz löst massive Wirtschaftskritik aus – droht der Ausschluss vieler Firmen?
Ein neues Gesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet, hat scharfe Kritik aus der Wirtschaft ausgelöst. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, verschärft die Regeln für Firmen, die sich um staatliche Ausschreibungen bewerben. Viele warnen nun, dass der zusätzliche bürokratische Aufwand Unternehmen vollständig von Regierungsaufträgen abschrecken könnte.
Das TTG schreibt vor, dass jedes Unternehmen, das einen Bundesauftrag im Wert von 50.000 Euro oder mehr erhält, Tarifverträge einhalten muss. Bei Nichteinhaltung droht der Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Das Gesetz gilt jedoch nicht für Lieferverträge oder Aufträge der Bundeswehr.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts zeigt weitverbreitete Unzufriedenheit in der Wirtschaft. Drei Viertel der 1.000 befragten Unternehmen bezeichnen die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen als überzogen. Gleichzeitig erwägen 43 Prozent, künftig ganz auf staatliche Aufträge zu verzichten.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übt scharfe Kritik am Gesetz. BDA-Präsident Rainer Dulger argumentiert, die bestehenden bürokratischen Hürden seien für die meisten Unternehmen bereits zu hoch. Zudem warnt er, das TTG werde die Bewerbung um Bundesaufträge noch unattraktiver machen.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, wo es an diesem Freitag beraten wird. Als Zustimmungsgesetz benötigt es eine Zweidrittelmehrheit – also 46 von 69 Stimmen –, um in Kraft zu treten.
Falls verabschiedet, wird das TTG strengere Tarifregeln für Bundesauftragnehmer durchsetzen. Unternehmen, die sich nicht daran halten, riskieren den Ausschluss von künftigen Ausschreibungen. Angesichts der Tatsache, dass viele Betriebe ihre Teilnahme bereits überdenken, könnte das Gesetz die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland grundlegend verändern.






