14 April 2026, 22:09

Neues Gesetz: Ab 2026 gilt der verpflichtende "Widerrufsbutton" für Online-Verträge

Ein gut gekleideter Mann spricht in ein Mikrofon und scheint die Nachricht von einem vom Staat genehmigten Gesetz zu verköndigen, das den Internetgebrauch verbietet.

Neues Gesetz: Ab 2026 gilt der verpflichtende "Widerrufsbutton" für Online-Verträge

Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Kündigung von Verträgen zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die Neuregelung soll Verbrauchern den Austritt aus Verträgen ohne Umstände erleichtern.

Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und gilt für alle Online-Verträge. Unternehmen müssen nun einen deutlich gekennzeichneten Button in den Header oder Footer ihrer Website integrieren. Dieser muss dauerhaft zugänglich und sichtbar sein.

Der Widerrufsprozess umfasst zwei Schritte: Zunächst geben Kunden ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse ein. Anschließend erhalten sie eine Bestätigungsanfrage, bevor der Widerruf endgültig wird. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem der Kunde in rechtlich einwandfreier Form über seine Rechte informiert wurde.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Für Unternehmen ergeben sich aus den neuen Vorschriften zusätzliche Pflichten. Sie müssen ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren, um den Standort und die Funktionsweise des Buttons zu erklären. Zudem ist nach der Bestätigung eine umgehende Eingangsbestätigung – vorzugsweise per E-Mail – zu versenden. Einige Unternehmen müssen möglicherweise auch ihre Datenschutzbestimmungen anpassen, um die Änderungen zu erfüllen.

Der "Widerrufsbutton" ist nun für alle Online-Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Er standardisiert das Kündigungsverfahren und stellt sicher, dass Kunden Verträge einfacher beenden können. Unternehmen müssen ihre Websites bis zum festgelegten Stichtag an die neuen rechtlichen Anforderungen anpassen.

Quelle