Neue Friedhofsatzung: Mehr Gerechtigkeit und Optionen für Trauernde ab 2026
Jonas HofmannNeue Friedhofsatzung: Mehr Gerechtigkeit und Optionen für Trauernde ab 2026
Überarbeitete Friedhofsatzung steht am 29. April 2026 zur Abstimmung im Stadtrat
Die geplante Novelle der Friedhofsatzung soll ein gerechteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die Bestattungsdienste der Stadt schaffen. Die Änderungen berücksichtigen steigende Kosten und führen gleichzeitig neue Optionen für Angehörige ein.
Die aktualisierte Verordnung trägt der Inflation Rechnung und zielt auf eine vollständige Kostendeckung bei Verwaltungs- und Bestattungsgebühren ab. Zwar steigen die Preise für Grabstellen, doch die Stadt wird weiterhin einen Teil der Ausgaben übernehmen. Durch die Anpassungen sollen jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 54.500 Euro erzielt werden.
Die Kostenerstattung für die Nutzung der Trauerhalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent. Um die Gesamtbelastung auszugleichen, werden jedoch einige Nutzungsgebühren für Einrichtungen gesenkt. Neu hinzukommen wird ein separater Bereich für "Engelskinder" – verstorbene Säuglinge –, für deren Bestattung keine Gebühren anfallen.
Angehörige erhalten mehr Flexibilität bei Urnenrasengräbern, die künftig zwei Urnen aufnehmen können. Zudem werden individuelle Grabmale zugelassen, um Trauernden weitere Möglichkeiten der Würdigung zu bieten.
Die endgültige Entscheidung des Stadtrats bestimmt, ob die neuen Regelungen in Kraft treten. Bei einer Zustimmung sollen die Anpassungen die Aufrechterhaltung der Friedhofsdienste sichern und trauernden Familien mehr Wahlmöglichkeiten bieten. Die gebührenfreie Bestattung von "Engelskindern" wird in schwierigen Zeiten zusätzliche Unterstützung leisten.






