Lörrach führt ab April 2026 strengere Sperrbezirksregeln ein
Neue Sperrbezirksverordnung in Lörrach ab 28. April 2026
Der Stadtrat von Lörrach führt am 28. April 2026 eine überarbeitete Sperrbezirksverordnung ein. Die aktualisierten Regelungen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Gebiete vor prostituitionsbezogenen Aktivitäten schützen. An der Ausarbeitung der Änderungen waren die örtliche Polizei sowie der Regierungspräsidium Freiburg beteiligt.
Die novellierte Verordnung verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt. Zudem werden Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 Gewerbegebieten eingeschränkt. Nur in zwei ausgewiesenen Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin zulässig.
Ausnahmen und Grauzonen Dienstleistungen in Wohnungen, bei denen Kunden private Räumlichkeiten aufsuchen, bleiben größtenteils erlaubt – hier können jedoch bestimmte Auflagen gelten. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitutionszwecke genutzt werden, fallen nicht direkt unter die neuen Bestimmungen.
Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für die Neueröffnung von Bordellen vor. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.
Ziel: Klare Regeln, sensibler Schutz Im Mittelpunkt der Änderungen steht die Schaffung transparenterer Vorschriften bei gleichzeitiger Absicherung sensibler Standorte. Bordelle werden künftig auf zwei spezifische Industriegebiete beschränkt, während Straßenprostitution vollständig untersagt wird. Die Entscheidung des Rates erfolgte in Abstimmung mit regionalen Behörden und der Polizei.






