23 January 2026, 04:22

Kostenlose Rechtsberatung für ausländische Arbeitnehmer:innen ab 2026 Pflicht

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Kostenlose Rechtsberatung für ausländische Arbeitnehmer:innen ab 2026 Pflicht

Ab dem 1. Januar 2026 haben Arbeitnehmer:innen aus Staaten außerhalb der EU und des EWR in Deutschland Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Das Netzwerk «Faire Integration», finanziert von der Bundesagentur für Arbeit, bietet Unterstützung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig vor dem ersten Arbeitstag schriftlich über dieses Angebot informieren.

Die neue Regelung gilt für alle nicht aus der EU oder dem EWR stammenden Beschäftigten in deutschen Unternehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Arbeitgeber Angaben zur nächstgelegenen Beratungsstelle von «Faire Integration» – inklusive Kontaktdaten – schriftlich aushändigen. Diese Pflicht tritt ab dem ersten Arbeitstag der Mitarbeiter:innen in Kraft.

Der Beratungsservice, erreichbar unter www.faire-integration.de, soll Ausbeutung und Diskriminierung vorbeugen. Arbeitnehmer:innen können sich dort kostenlos zu Löhnen, Verträgen, Arbeitsbedingungen und Ansprüchen auf Sozialleistungen beraten lassen. Die Finanzierung übernimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Programm stellt sicher, dass ausländische Beschäftigte ihre Rechte kennen und Missstände oder ungerechte Behandlung melden können.

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Die Neuerung bedeutet für Arbeitgeber ab kommendem Jahr eine zusätzliche gesetzliche Verpflichtung. Beschäftigte aus Drittstaaten erhalten so transparente Informationen über ihre Rechte und Anlaufstellen für Hilfe. Das Netzwerk «Faire Integration» wird bundesweit tätig sein und direkte Unterstützung für Betroffene anbieten.