Illegale Rabatte in Apotheken: Bundesapothekerkammer droht mit harten Strafen bis zu 300.000 Euro
Theo MayerIllegale Rabatte in Apotheken: Bundesapothekerkammer droht mit harten Strafen bis zu 300.000 Euro
Deutsche Apotheken brechen weiterhin deutsche Vorschriften, indem sie illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken und Shop Apotheken anbieten. Trotz strenger Preisbindungsgesetze, die solche Praktiken unterbinden sollen, hält der Verstoß an. Nun fordert die Bundesapothekerkammer (ABDA)** schärfere Strafen, um die Einhaltung der Regeln durchzusetzen.
Die ABDA hat neue Maßnahmen vorgeschlagen, um gegen die illegalen Rabattaktionen vorzugehen. Ein zentraler Punkt ist ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro für Apotheken, die gegen die Preisvorgaben verstoßen. Zudem soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Einhaltung überwachen und die Strafen durchsetzen.
Laut dem Plan könnten Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, ihre Zulassung verlieren, versicherte Patienten zu beliefern. Diese Sperre bliebe so lange bestehen, bis alle Geldstrafen beglichen sind. Die ABDA verlangt außerdem, dass das Gesetz Rabatte oder Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel ausdrücklich verbietet und Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ahndet.
Obwohl das Problem weiterhin besteht, wurden keine genauen Zahlen zu den beteiligten Apotheken veröffentlicht. Auch die Namen oder Standorte der betroffenen Unternehmen bleiben in öffentlichen Berichten ungenannt.
Mit ihren Vorschlägen will die ABDA Schlupflöcher in der Preiskontrolle für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken und Shop Apotheken schließen. Falls die Pläne umgesetzt werden, drohen Apotheken, die illegale Rabatte gewähren, hohe Strafen und vorübergehende Lieferverbote für Kassenpatienten. Zudem würde das BAS mehr Befugnisse erhalten, um Verstöße zu untersuchen und zu sanktionieren.






