10 May 2026, 06:08

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – doch wird sie durchkommen?

Gruppe von Menschen in einem Gerichtssaal sitzend, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander sitzend, Bankreihen im Hintergrund.

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – doch wird sie durchkommen?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu ahnden. Die geplante Änderung sieht vor, den Mordparagraphen auf Fälle auszuweiten, in denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zur Zielscheibe wird. Hubig will damit rechtliche Grauzonen schließen, die es bisher ermöglichen, solche Verbrechen als Totschlag statt als Mord zu werten.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Allerdings werden einige Fälle zu Totschlag herabgestuft, wenn Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend machen. Diese Regelungslücke führt oft zu milderen Strafen, da Totschlag im Gegensatz zu Mord feste Haftzeiten mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung vorsieht – während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.

Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, das Gesetz zu präzisieren, indem geschlechtsspezifische Motivtötungen ausdrücklich als Mord eingestuft werden. Der Schritt folgt wachsenden Forderungen, sogenannte „Feminizide“ – also die Tötung von Frauen wegen ihres Geschlechts – als eigenständige juristische Kategorie anzuerkennen. Die Reform soll sicherstellen, dass solche Fälle konsequent mit der vollen Härte des Mordvorwurfs geahndet werden.

Wird der Entwurf verabschiedet, entfiele die bisherige Unklarheit bei der Verfolgung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte. Zudem würden die Strafen dann der Schwere dieser Verbrechen gerecht – denn nur bei Mord sind lebenslange Haftstrafen möglich. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Vorschlag nun im Bundestag beraten werden.

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