Historisches BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?
Luisa HartmannBGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - Historisches BGH-Urteil: Wer haftet bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt?
Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag in Grundsatzurteil zur Diskriminierung bei Wohnungssuche
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr ein richtungsweisendes Urteil verkünden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Immobilienmakler für Diskriminierung bei der Wohnungssuche haftbar gemacht werden kann. Auslöser des Rechtsstreits ist der Fall von Humaira Waseem, einer Frau mit pakistanischen Wurzeln aus Hessen, die bei ihrer Wohnungssuche benachteiligt wurde.
Der juristische Konflikt begann, als Waseem sich mit ihrem echten Namen auf mehrere Wohnungen bewarb – ohne Antwort. Als sie sich später unter einem deutsch klingenden Pseudonym bewarb, erhielt sie umgehend Besichtigungstermine. Das Landgericht Darmstadt wertete dies bereits als klaren Fall von Diskriminierung.
Nun muss der BGH klären, ob der beteiligte Makler eine Mitschuld trägt oder ob die Haftung allein beim Vermieter liegt. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az. I ZR 129/25 in Karlsruhe verhandelt. Der Name des Maklers ist in den öffentlichen Unterlagen nicht genannt.
Das anstehende Urteil könnte Maßstäbe für die Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen auf dem deutschen Wohnungsmarkt setzen. Sollte das Gericht den Makler für haftbar erklären, könnte sich die Bearbeitung von Mietanfragen ändern. Die Entscheidung wird zeigen, wo die rechtliche Verantwortung liegt, wenn es bei der Wohnungssuche zu Benachteiligungen kommt.






