Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Jonas HofmannHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu 1.200 Euro Strafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2024, als Michael W. den Besucher eines Schwulenclubs, Tibor P., auf dessen Heimweg attackierte. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Anstieg queerenfeindlicher Hasskriminalität in Deutschland – allein im vergangenen Jahr wurden 2.048 solche Straftaten registriert.
Die Attacke begann, als Tibor P. nach dem Verlassen einer Schwulenbar in die U-Bahn stieg. Michael W. machte sofort abfällige Bemerkungen über P.s Lackschuhe und steigerte sich dann zu beleidigenden Äußerungen über dessen sexuelle Orientierung. Die Richterin betonte später, dass sich die Kommentare eindeutig gegen P.s Identität richteten.
Während der Auseinandersetzung leistete Michael W. auch Widerstand, als die Polizei einschritt. Ein Passant griff ein, um P. zu unterstützen – eine Tat, die die Richterin als mutig lobte. Im Prozess wurde bekannt, dass W. bereits mehrfach mit Behörden in Konflikt geraten war, allerdings gab es keine früheren Verbindungen zur queeren Community.
Vor Gericht entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, doch die Richterin verhängte dennoch eine Strafe von 1.200 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung.
Das Urteil reiht sich in eine besorgniserregende Entwicklung queerenfeindlicher Gewalt in Deutschland ein, wo im vergangenen Jahr über 2.000 solche Straftaten dokumentiert wurden. Während Michael W. eine finanzielle Sanktion erhielt, blickte Tibor P. nach Annahme der Entschuldigung nach vorne. Der Fall würdigte zudem den Einsatz des zufälligen Zeugen als entscheidenden Moment der Eskalation.






