Gericht verbietet Linke-Pressemitteilung über angebliche AfD-Spottattacken
Luisa HartmannGericht verbietet Linke-Pressemitteilung über angebliche AfD-Spottattacken
Ein Gericht in Rostock hat zwei Kreisverbände der Linken verurteilt und ihnen untersagt, Teile einer Pressemitteilung über AfD-Abgeordnete zu wiederholen. Der Streit begann, nachdem der Linke-Politiker Dirk Bruhn 13 AfD-Mitglieder beschuldigt hatte, im April 2025 während einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome verspottet zu haben.
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Linke ihre Behauptungen nicht beweisen konnte, und erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung zugunsten der AfD-Politiker. Der Rechtsstreit nahm seinen Lauf, als Bruhn vorwarf, AfD-Abgeordnete hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine gesundheitliche Situation verhöhnt. Die Linke veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde – woraufhin die AfD-Fraktion rechtliche Schritte einleitete.
Ein Gericht erster Instanz hatte bereits teilweise zugunsten der AfD entschieden und die erneute Veröffentlichung der Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ untersagt. Das Oberlandesgericht ging noch einen Schritt weiter und urteilte, die Linke könne keine Belege für ihre weitergehenden Vorwürfe vorlegen. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Landtagsabgeordneten Zeugen einer solchen Verspottung geworden seien, was Zweifel an den Anschuldigungen aufkommen ließ.
Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonte jedoch, dass persönliche Angriffe zu weit gingen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung und warf der Linken vor, unbegründete Vorwürfe erhoben zu haben. Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um den Ruf der Betroffenen zu schädigen.
Den 13 AfD-Politikern wurde die einstweilige Verfügung gewährt, die es der Linken untersagt, die umstrittenen Aussagen in zukünftigen Veröffentlichungen zu wiederholen.
Das Urteil verbietet den beiden Linke-Kreisverbänden, die beanstandeten Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf das Fehlen von Beweisen für die Verspottungsvorwürfe. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen eine weitere Wiederholung der Anschuldigungen erlangt.






